AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KLARINET GMBH, Stand 01.02.2023, Innsbrucker Bundesstraße 75, 5020 Salzburg.
Für alle Lieferungen und Leistungen der KLARINET GMBH, sowie für Zahlungen an diese, gelten ausschließlich nachstehende
allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit der Abnahme der Leistung / Ware anerkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen unter
Ausschluss der eigenen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur im Falle der
schriftlichen Bestätigung durch die KLARINET GMBH.
1. Vertragsabschluß
1.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Prospekt‐ und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere
Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts‐, Beschaffenheit‐, Zusammensetzung‐, Leistungs‐, Verbrauchsund
Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren enthalten nur annähernde Angaben und sind
unverbindlich.
1.2. Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von der KLARINET GMBH schriftlich bestätigt worden ist. Zusagen oder
Nebenabreden von Mitarbeitern des KLARINET GMBH sowie mündliche, fernmündliche oder telekommunikatorische Ergänzungen
und Abänderung jedweder Art sind stets nur dann gültig, wenn sie von der KLARINET GMBH schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Die KLARINET GMBH behält sich Änderungen aus wichtigen Gründen vor.
1.4. Verträge kommen erst durch die Bestellung von seiten des Auftraggebers und der übereinstimmenden
Auftragsbestätigung der KLARINET GMBH bzw. durch die Lieferung der KLARINET GMBH zustande. Mit Erscheinen neuer Preislisten
verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
2. Rücktrittsrecht
Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF können gemäß § 5d binnen einer Frist von 7 Tagen ab der
Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten, wobei der Samstag nicht als
Werktag zählt. Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen beginnt die siebentägige Frist mit Vertragsabschluss zu
laufen. Dem Auftragsgeber steht kein Rücktrittsrecht zu: Bei Verträgen über Dienstleistungen mit deren Ausführung dem
Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird; bei Waren oder
Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss
hat, abhängt; bei Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Auftraggebers zugeschnitten sind, bei Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen die nicht mit einem Fernabsatz
geschlossenen Vertrag zustande gekommen sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet
sind sowie bei Audio‐ oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt
worden sind. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen
Zurückstellung der vom Auftraggeber erhaltenen Ware(n) statt. Bei Rücktritt hat der Auftraggeber der KLARINET GMBH ein
angemessenes Entgelt für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für die damit verbundene Minderung des
gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen. Weiters dürfen dem Auftraggeber von der KLARINET GMBH die Kosten der
Rücksendung auferlegt werden.
3. Preis‐ und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung
3.1. Sämtliche angegebene Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer, jedoch inklusive handelsüblicher
Standardverpackung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder angegeben.
3.2. Zahlungen sind, wenn nicht anders von Klarinet GmbH angebeben, bar, ohne Abzug, spesen‐ und gebührenfrei und sofort
nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Mit welchen Forderungen oder Forderungsstellen Zahlungen des Auftraggebers zu
verrechnen sind, bleibt der KLARINET GMBH vorbehalten. Die Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur
zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Auftraggeber.
3.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnet die KLARINET GMBH ohne dass es besonderer Inverzugssetzung bedürfte,
12% Prozent Verzugszinsen zuzüglich der Kosten der Mahnung. Weitere Verzugsfolgen sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.4. Die Zurückhaltung von Zahlung bzw. Aufrechnung von durch der KLARINET GMBH bestrittenen Gegenforderungen des
Auftraggebers ist ausgeschlossen.
3.5. Die KLARINET GMBH ist berechtigt, mit Forderungen, die ihr gegen den Besteller zustehen gegen die Forderungen des
Bestellers aufzurechnen.
3.6. Bei Bezahlung mittels Kreditkarten ist die KLARINET GMBH berechtigt, den Disagio an den Auftraggeber weiterzuverrechnen.
4. Vertragserfüllung, Lieferzeit, Teillieferung
4.1. Sämtliche von KLARINET GMBH angegebenen Lieferzeiten sind Cirkazeiten. Sie beginnen mit Absendung der
Auftragsbestätigung. Die Frist beginnt jedoch keinesfalls vor Erbringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen oder Freigaben bzw. einer von ihm zu leistenden Anzahlung zu laufen. Sofern die KLARINET GMBH durch
Sondervereinbarung zum Versand verpflichtet ist, ist die Lieferfrist gewahrt, wenn der Liefergegenstand rechtzeitig versandt
wurde, bzw. dem Frachtführer noch vor deren Ablauf übergeben wurde.
4.2. Die Fristen werden durch unvorhergesehene, außerhalb der Einflusssphäre der KLARINET GMBH liegende Hindernisse,
welcher Art auch immer, (Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und
Bauteile) soweit diese Hindernisse für die Fristüberschreitung ursächlich sind, entsprechend verlängert.
4.3. Die KLARINET GMBH ist zur Teillieferung und zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.
4.4. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus.
4.5. Ein eventuell vereinbarter Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, Versandart und Versandweg bleiben
der KLARINET GMBH unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten. Eine Transportversicherung schließt die KLARINET GMBH nur im
Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers ab.
4.6. Verzögert sich ein eventuell vereinbarter Versand aus einem Grund, der vom Auftraggeber zu vertreten ist, ist die KLARINET
GMBH berechtigt eine Nachfrist von höchstens 14 Tagen zu bestimmen nach deren verstreichen sie nach eigener Wahl
entweder über den Liefergegenstand anderweitig verfügen kann oder den Auftraggeber innerhalb angemessener, verlängerter
Frist beliefern kann oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann. Im letztern Fall ist
die KLARINET GMBH berechtigt, ohne besonderen Nachweis 10% des Lieferentgelts als Entschädigung zu begehren; durch
Nachweis kann die KLARINET GMBH auch den Ersatz des weitergehenden Schadens geltend machen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die KLARINET GMBH behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die der KLARINET GMBH aus welchem
Rechtsgrund auch immer gegen den Auftraggeber zustehen, das Eigentum am Liefergegenstand vor.
5.2. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen und sonstige Rechte aus einer eventuellen Weiterveräußerung oder Verpachtung
sowie aus Leasinggeschäften am Liefergegenstand schon jetzt an die KLARINET GMBH ab, selbst wenn der Liefergegenstand zuvor
mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet worden ist.
5.3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit, ist die
KLARINET GMBH berechtigt den Liefergegenstand jederzeit unter Aufrechterhaltung des Vertrags zurück zu nehmen und den
Gebrauch zu untersagen. Die KLARINET GMBH ist ferner berechtigt den zurückgenommenen Liefergegenstand freihändig zu
veräußern. Der Erlös wird nach Abzug einer Manipulationsgebühr von 10 % des erzielten Erlöses auf die offenen Forderungen
von der KLARINET GMBH gegenüber dem Auftraggeber angerechnet. An Stelle der Rücknahme der Ware kann die KLARINET GMBH
alle aushaftenden Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig stellen.
5.4. Sofern die KLARINET GMBH vom Vertrag zurücktritt hat der Auftraggeber ein monatliches Entgelt von 10% vom Neuwert des
Liefergegenstandes ab dem Gefahrenübergang bis zur Zurückstellung zu entrichten. Übersteigt die Wertminderung das
Benutzungsentgelt, hat der Auftraggeber auch den Mehrbetrag zu vergüten.
6. Verzug, Gewährleistung, Schadenersatz
Bei Verletzung von der KLARINET GMBH übernommenen Verpflichtungen stehen dem Auftraggeber ausschließlich folgende
Ansprüche zu:
6.1. Bei Überschreitung der vereinbarten oder nach den obigen Punkten verlängerten Lieferungsfrist von mehr als zehn
Wochen ist der Auftraggeber berechtigt, unter Festsetzung einer zumindest 14‐tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen
Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind außer bei grobem Verschulden
ausgeschlossen.
6.2. Die Haftung der KLARINET GMBH ist der Höhe nach auf den Umfang der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung
beschränkt, über welche die KLARINET GMBH nach Aufforderung Auskunft gibt. Weitergehende Rechte und Ansprüche sind
ausgeschlossen.
6.3. Liefergegenstände bzw. erbrachte Leistungen sind von Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches unverzüglich zu
untersuchen und Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden ab Ablieferung der Ware bzw. Abschluss der
Leistung, bei verborgenen Mängel hingegen binnen 48 Stunden ab deren Entdeckung unter Bekanntgabe von Nummer und
Datum der Rechnung und des Lieferscheines zu rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt. In der M.ngelrüge ist auszuführen,
welche Liefergegenstände von den Mängeln betroffen sind, worin die Mängel im Einzelnen bestehen und unter welchen
Begleitumständen sie aufgetreten sind. Jeder einzelne Mangel ist genau zu beschreiben. Die durch unberechtigte oder
bedingungswidrige M.ngelrügen verursachten Kosten sind der KLARINET GMBH zu ersetzen.
6.4. Die KLARINET GMBH haftet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches nur für solche Mängel des Liefergegenstandes, die
innerhalb von sechs Monaten ab dem Gefahrenübergang in Folge einer vor diesem Zeitpunkt liegenden Ursache auftreten.
6.5. Sämtlichen Nichtkaufleuten gegenüber leistet die KLARINET GMBH nur im Ausmaß der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
Diesbezüglich ist es erforderlich, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, dass die defekte Ware an die KLARINET
GMBH inklusive Rechnungskopie und genauer Fehlerbeschreibung retourniert wird. Der Vertragspartner ist vor der
Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, der KLARINET GMBH die Prüfung des reklamierten Gegenstandes zu gestatten,
und zwar nach Wahl der KLARINET GMBH entweder beim Käufer oder in den Geschäftsräumlichkeiten der KLARINET GMBH. Für
Konsumenten gelten die §§ 8ff KSchG. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, wird die KLARINET GMBH von der
Gewährleistung frei.
6.6. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für:
a) Schäden, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstanden sind,
b) Schäden, die durch Nichtbefolgung von Betriebs‐ oder Wartungsanweisungen durch den Auftraggeber entstanden sind
c) Bei Eingriffen in die Vertragswaren von nicht berechtigten Dritten oder von diesen vorgenommenen Änderungen
d) Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Spezifikationen der KLARINET GMBH entsprechen
e) Schäden die durch den Betrieb der Vertragwaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren
Kompatibilität von der KLARINET GMBH nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden
f) für gebrauchte Gegenstände
g) für betriebsbedingten Verschleiß
h) Schäden, die von der KLARINET GMBH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden
i) Datenverlust auf Massenspeichern oder anderen Medien
j) Befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, trägt die KLARINET GMBH lediglich jene Kosten der Mängelbeseitigung, die im
Inland angefallen wären
k) sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren binnen 6 Monaten ab der Möglichkeit der Kenntnisnahme des Schadens
7. Vertraulichkeit und Pflichten
7.1. Die Vertragsparteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs‐ und
Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. Die
KLARINET GMBH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen Personen
bezogenen Daten die Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetze beachten.
7.2. KLARINET GMBH wird nach Maßgabe des TKG personenbezogene Stammdaten des Kunden speichern. Zu diesen gehören
insbesondere akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Telefon‐ und Telefax‐Nummer,
Branche, Berufsbezeichung, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses. Sie
wird diese Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen außerdem automationsunterstützt verarbeiten und erteilt der
Auftraggeber seine Zustimmung hierzu. Der Auftraggeber gestattet KLARINET GMBH ihren Namen bzw. Firma in eine Referenzliste
aufzunehmen.
8. Urheberrecht
Für die von der KLARINET GMBH mitgelieferte, nicht von ihm selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
9. Anfechtungsverzicht
Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums oder sonstiger verzichtbarer Willensmängel ist ausgeschlossen.
10. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Schlussbestimmungen
10.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht. Eine unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche zu ersetzen.
10.2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UNCITRAL
Kaufrechts an zu wenden.
10.3. Ausschließlich zuständig ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg. Erfüllungsort ist der Sitz des
Auftraggebers.